Artenschutzfachliche Prüfung
Bäume bieten Lebensräume – ob als Brutstätte für Vögel, Winterruheplatz für Fledermäuse, Schlafstätte für Bilche oder Nahrungsquelle für Käfer. Das Bundesnaturschutzgesetz regelt daher die zulässigen und verbotenen Handlungen an Gehölzen in § 39 sowie §§ 44 und 45. So ist es verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen, zu fangen, zu verletzen oder zu töten sowie Lebensstätten wild lebender Tiere zu beeinträchtigen oder zu zerstören.
Geplante Eingriffe in Baumbestände – sei es z.B. durch Baumaßnahmen oder aus Gründen der Baumpflege oder Baumkontrolle – können im Konflikt zu artenschutzrechtlichen Vorgaben stehen. Eine artenschutzfachliche Prüfung dient dazu, Verbotstatbestände zu vermeiden und mögliche Konflikte zu lösen. Wir bieten dazu die erforderliche Planungsgrundlage und geben Empfehlungen, die ökologisch und ökonomisch vertretbare Alternativen beinhalten. Es gilt, Eingriffe in Baumbestände und die Interessen des Naturschutzes optimal zu verknüpfen und dabei zwischen den verschiedenen handelnden Akteuren zu vermitteln.
Unsere Vorgehensweise
• Begehung und Kartierung: Identifizierung wildlebender Tierarten im und am Baum (Vögel, Säugetiere, Insekten)
• Begutachtung sowohl vom Boden aus als auch unter Einsatz von Hubarbeitsbühne bzw. von Kletterern
• allgemeine Einschätzung des Baumbestandes: Erfassung der Baumdaten und des Baumumfeldes, Prüfung der Verkehrssicherheit
• Detaillierte Baumbeurteilung: Identifikation von Strukturen, die als Lebensraum dienen könnten und Bestimmung der ökologischen Bedeutung des Baumes als Lebensraum
• Empfehlung zum weiteren Vorgehen

• Einsatz von technischen Geräten wie Fernglas, Höhlenkamera, Wärmebildkamera, Ultraschalldetektor
• Zugang mit Leiter, Hubarbeitsbühne oder in Seilklettertechnik
• quailifizierte Ausblildung und permanente Weiterbildung

Das Hauptziel ist, Bauminterventionen harmonisch mit Naturschutzzielen zu verbinden und als Vermittler zwischen den beteiligten Parteien zu fungieren.

