Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Sachverständigenbüro Baum 4 GmbH ist bemüht, ihre Website https://www.baum4.de im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der BITV 2.0 barrierefrei zugänglich zu machen.

 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise barrierefrei und entspricht teilweise den Anforderungen des BFSG in Verbindung mit der BITV 2.0.

 

2. Methode der Bewertung

Die Barrierefreiheit wurde im September 2025 durch eine Selbstbewertung unter Nutzung des Tools AccessScan geprüft.

 

3. Noch bestehende Barrieren

In einzelnen Bereichen ist der Farbkontrast durch das Corporate Design nicht vollständig barrierefrei. 

Außerdem:

  • PDF-Dokumente (falls nicht barrierefrei)
  • Videos (wenn noch nicht untertitelt

Ein konkreter Zeitplan zur Behebung liegt derzeit nicht vor. Nutzer:innen können jedoch Barrieren direkt melden, und wir bemühen uns um eine zeitnahe Prüfung und Behebung.

 

4. Kontakt

Sachverständigenbüro Baum 4 GmbH
Im Neugrund 13
64521 Groß‑Gerau
Telefon: 0 61 52 / 96 4 96 0
E‑Mail: info@baum4.de

Rückmeldungen können auch über das allgemeine Kontaktformular auf der Website erfolgen.

 

5. Schlichtungsverfahren

Falls auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes sowie bestimmten privaten Anbietern von Produkten und Dienstleistungen außergerichtlich zu klären.

 

6. Barrierefreie Hilfsfunktionen

Zur Unterstützung individueller Anforderungen wird das Tool OneTap (OneClick Accessibility) bereitgestellt mit u.a. folgenden Funktionen:

  • Schriftvergrößerung / -verkleinerung
  • Hervorhebung von Links
  • Kontrast- und Farbmodi
  • Aktivierung von Leselinien
  • Bilder ausblenden
  • Änderung der Textausrichtung

Das Tool erreichen Sie über das blaue Icon unten links.

 

7. Erklärung erstellt am

26. September 2025