Rechtliche Aspekte der Baumkontrolle
Wer sich mit Baumkontrolle beschäftigt, stößt immer wieder auf rechtliche Fragen. In welchem Umfang muss man Bäume kontrollieren lassen? Welche fachliche Qualifikation ist dafür Voraussetzung? Wer ist im Schadensfall verantwortlich, Baumbesitzer oder Baumkontrolleur? Wie stellen sich Einzelfälle in der Praxis dar?
Zu all den Fragen gibt Rainer Hilsberg, Jurist in der öffentlichen Verwaltung Bayern, umfassend Auskunft und kann dabei auf einen jahrelangen Erfahrungsschatz zurückgreifen. Seminarteilnehmer sind herzlich eingeladen, eigene Fragestellungen mitzubringen.
Inhalte
Verkehrssicherungspflicht
Verschulden
Beweislast
Übertragung der Verkehrssicherungspflicht
Minimierung von Haftungsrisiken
praxisrelevante Einzelfälle
Referenten
Rainer Hilsberg, Jurist Öffentliche Verwaltung Bayern
Termine
Seminarnummer 26 003
Zeitraum: 10.02.2026 | Standort: Weimar | Preis pro Person: 295,00 EUR
zur Buchung
Buchungsbedingungen
Für Anmeldestornierungen fallen ab vier Wochen vor Seminarbeginn Stornierungsgebühren in Höhe von 25%, ab einer Woche vorher 50% der Teilnahmegebühr an. Bei Nichterscheinen oder Abmeldung am Vortag der Veranstaltung ist der gesamte Betrag zu entrichten.
Seminare: Für Anmeldestornierungen fallen ab vier Wochen vor Seminarbeginn Stornierungsgebühren in Höhe von 25%, ab einer Woche vorher 50% der Teilnahmegebühr an. Bei Nichterscheinen oder Abmeldung am Vortag der Veranstaltung ist der gesamte Betrag zu entrichten.
Kurse der Reihe „FLL-Zertifizierter Baumkontrolleur“: Hier müssen wir aufgrund des hohen organisatorischen Vorlaufs bei Abmeldungen ab vier Wochen vor Seminarbeginn 50%, ab zwei Wochen vorher 100% in Rechnung stellen. Wir bitten um Verständnis.
Für die Fachtagung gelten gesonderte Stronierungsbedingungen, die zusammen mit dem Programm veröffentlicht werden. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen eine Seminarrücktrittsversicherung bei unserem Versicherungspartner Allianz.
Die Kursgebühren der Seminare der Reihe „FLL-Zertifzierter Baumkontrolleur“ beinhalten keine Mehrwertsteuer. Nach §4 Nr.21 a) bb) des Umsatzsteuergesetzes ist unsere Akademie ab 2017 für diese Seminare steuerbefreit, so dass wir dafür keine Steuern erheben. Alle anderen Seminargebühren verstehen sich inkl. der gültigen Mehrwertsteuer.
Im Preis sind in der Regel Seminarunterlagen, Tagungsgetränke und Verpflegung enthalten.
In der Regel beginnen unsere Seminare um 9.00 Uhr und enden gegen 16.00 Uhr.
Bei Verhinderung des Referenten aus wichtigem Grund kann eine Vertretung eingesetzt oder das Seminar verlegt bzw. abgesagt werden. Wir behalten uns vor, geplante Seminare bei zu geringer Nachfrage zu stornieren. Gezahlte Beträge werden in diesen Fällen zurückerstattet, weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.